Beitragsordnung

§1 Zweck der Beitragsordnung

1) Diese Beitragsordnung regelt die Beitragspflichten der Mitglieder des Turn- und Sportvereins

2) Sie ergänzt die Satzung des Vereins und dient der transparenten, nachvollziehbaren und einheitlichen Regelung der Mitgliedsbeiträge.

3) Die Beitragsordnung regelt insbesondere:

• Mitgliedskategorien,

• Grundsätze der Beitragserhebung,

• Ermäßigungen und Sonderregelungen,

• Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren,

• Zahlungsweise, Fälligkeit sowie Ein- und Austritte.

§2 Mitgliedskategorien

1) Jedes Mitglied des Vereins ist grundsätzlich beitragspflichtig.

2) Der Verein unterscheidet folgende Mitgliedskategorien:

• Ermäßigte Mitglieder (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (FSJ, BFD, FÖJ), Studierende bis 27 Jahre sowie Rentner)

• Aktive Mitglieder: (Mitglieder, die regelmäßig an Trainings-, Übungs- oder Wettkampfbetrieb des Vereins teilnehmen)

• Passive Mitglieder (Mitglieder, die keine sportlichen Angebote des Vereins aktiv nutzen)

• Familien (ein oder zwei Erwachsene sowie die im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

• Ehepaare / Partnerschaften (erwachsene Paare mit gemeinsamem Wohnsitz, sofern keine Kinder unter 18 Jahren Mitglied des Vereins sind)

• Ehrenmitglied (Voraussetzungen regelt die Ehrungsordnung)

3) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Familienmitgliedschaft des Kindes automatisch. Sofern keine Änderung der Mitgliedschaft beantragt wird, wird das Mitglied ab diesem Zeitpunkt als Einzelmitglied weitergeführt. Die Beitragsabbuchung erfolgt weiterhin auf Grundlage des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu den jeweils gültigen Beitragssätzen.

§3 Beitragshöhe

1) Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedskategorie gemäß § 2.

2) Die konkreten Beitragssätze sind in einem gesonderten Dokument „Beitragssätze des TSV Hohenstaufen 1884 e. V.“ geregelt.

3) Das Dokument „Beitragssätze des TSV Hohenstaufen 1884 e. V.“ ist Bestandteil dieser Beitragsordnung.

4) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

5) Die beschlossenen Beitragssätze treten zu dem im Beschluss festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

§4 Ermäßigungen

1) Ermäßigungen für Mitglieder über 18 Jahren werden nur auf Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Der Nachweis ist unaufgefordert vorzulegen.

2) Ermäßigungen – ausgenommen für Rentnerinnen und Rentner – sind zeitlich befristet und jährlich durch Vorlage eines gültigen Nachweises zu bestätigen.

3) Liegt der Nachweis nicht rechtzeitig vor, wird automatisch der reguläre Beitrag der entsprechenden Mitgliedskategorie erhoben. Eine rückwirkende Beitragsanpassung erfolgt nicht.

§5 Versicherung

1) Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

§6 Zahlungsweise und Fälligkeit

1) Der Beitragseinzug erfolgt immer zum 15. März / 15. Juni / 15. September / 15. Dezember mittels SEPA-Lastschriftmandat, bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag.

2) Mitglieder, die während eines laufenden Quartals eintreten, werden gemäß den Regelungen in § 8 behandelt.

3) SEPA-Lastschriften sind nur von einem Girokonto möglich.

4) Änderungen der Kontodaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

5) Kosten, die dem Verein durch Rücklastschriften entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

6) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten eine Rechnung. Hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

§7 Gebühren

1) Der Verein kann Bearbeitungsgebühren erheben, insbesondere für:

• Rücklastschriften,

• Die Erstellung und Versendung von Rechnungen.

2) Die Höhe der Bearbeitungsgebühren wird durch Beschluss des Gesamtvorstandes festgesetzt.

3) Die jeweils gültigen Gebühren werden im gesonderten Dokument „Beitragssätze des TSV Hohenstaufen 1884 e. V.“ bekannt gemacht. 

§8 Ein- und Austritte

1) Bei Eintritt innerhalb der ersten zwei Monate eines Quartals wird der Beitrag für dieses Quartal erhoben.

2) Erfolgt der Eintritt im dritten Monat eines Quartals, beginnt die Beitragspflicht mit dem darauffolgenden Quartal.

3) Der Austritt aus dem Verein ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres möglich und muss durch schriftliche Kündigung bis spätestens 31. Mai bzw. 30. November gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärt werden.

4) Die Austrittserklärung Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.

 §9 Aufnahmegebühr

1) Die Erhebung von Aufnahmegebühren ist in der Satzung des Turn- und Sportvereins Hohenstaufen 1884 e. V. geregelt.

2) Abteilungen können gemäß Satzung § 12 eine abteilungsspezifische Aufnahmegebühr erheben.

3) Die Einführung sowie die Höhe einer Aufnahmegebühr bedürfen eines Beschlusses der zuständigen Abteilungsversammlung und der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

4) Eine Aufnahmegebühr ist bei Eintritt in die jeweilige Abteilung fällig.

5) Die Mitglieder sind vor Eintritt über das Bestehen und die Höhe einer Aufnahmegebühr zu informieren.

§10 Abteilungsbeiträge

1) Abteilungen können zur Deckung sportartspezifischer Mehrausgaben gesonderte Abteilungsbeiträge erheben.

2) Die Einführung, Änderungen und Aufhebung von Abteilungsbeiträgen bedarf eines Beschlusses der zuständigen Abteilungsversammlung sowie der Zustimmung des Gesamtvorstandes.

3) Abteilungsbeiträge sind zweckgebunden und ausschließlich von aktiven Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zu entrichten.

4) Die Mitglieder sind bei Eintritt in eine Abteilung über bestehende Abteilungsbeiträge zu informieren.

5) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei drohenden wirtschaftlichen Nachteilen, zur Sicherstellung einer einheitlichen Beitragsstruktur oder im Rahmen vereinsübergreifender Strukturentscheidungen, kann der Gesamtvorstand Abteilungsbeiträge abweichend von Absatz 2 ändern oder aufheben. Die Interessen des Gesamtvereins haben Vorrang vor Abteilungsinteressen.

§11 Sonderregelungen

1) In begründeten sozialen Härtefällen kann der geschäftsführende Vorstand auf Antrag eine abweichende individuelle Regelung hinsichtlich der Beitragspflicht treffen.

2) Ein Anspruch auf eine Sonderregelung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

3) Sonderregelungen können zeitlich befristet ausgesprochen und an Bedingungen geknüpft werden.

4) Für zusätzliche Sportangebote des Vereins, insbesondere Sportkurse, Rehabilitations- oder Präventionsangebote, können gesonderte Gebühren erhoben werden.

5) Die Ausgestaltung und Höhe solcher Gebühren werden vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt und den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.

§12 Mitgliederverwaltung

1) Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

2) Personenbezogene Daten der Mitglieder werden ausschließlich für vereinsinterne Zwecke gespeichert, verarbeitet und genutzt.

3) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

4) Jedes Mitglied hat das Recht, auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.

§13 Inkrafttreten

1) Diese Beitragsordnung tritt aufgrund des Beschlusses des Gesamtvorstandes in der Sitzung vom 05.03.2026 in Kraft.

2) Gleichzeitig treten alle bisherigen Beitragsregelungen des Vereins außer Kraft.

Kontaktdaten TSV

TSV Hohenstaufen 1884 e.V.
Steingasse 21 
73037 Göppingen-Hohenstaufen

Telefon: 07165 /92 97 248
E-Mail:  info@tsv-hohenstaufen.de

Kontaktdaten Gaststätte

Gaststätte zum Hohenstaufen
Steingasse 21 
73037 Göppingen-Hohenstaufen

Telefon: 07165 /92 97 247

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