Beitragssätze des TSV Hohenstaufen
Die Mitgliederversammlung des TSV Hohenstaufen 1884 e. V. hat am 20. März 2026 neue Beitragssätze beschlossen. Diese gelten ab dem 1. April 2026.
Nachfolgend sind die aktuellen Mitgliedsbeiträge sowie die geltenden Bearbeitungsgebühren aufgeführt.
Mitgliedsbeiträge (Hauptverein)

Der Beitragseinzug erfolgt quartalsweise. Der monatliche Beitrag dient ausschließlich der besseren Übersicht.
Hinweis Ermäßigte Mitglieder
Die Voraussetzungen für Ermäßigungen ergeben sich aus § 4 der Beitragsordnung.
Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren können gemäß den Regelungen § 9 der Beitragsordnung erhoben werden.
Bearbeitungsgebühren

Die Bearbeitungsgebühren werden gemäß § 7 der Beitragsordnung durch Beschluss des Gesamtvorstandes festgesetzt. Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Stand.
Details regelt die Beitragsordnung des TSV Hohenstaufen 1884 e. V.
TSV Hohenstaufen 1884 e.V.
Beitragssätze – Stand: 05.03.2026
